AufenthaltsrechtMehrheit der Bundesländer will aus Kirchenasyl abschieben

Im Mai warf der Podcast von netzpolitik.org ein Schlaglicht auf zunehmendes staatliches Vorgehen gegen Kirchenasyl. Inzwischen verhandelt die evangelische Kirche darüber mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Niedersachsen will solange auf Abschiebungen aus sakralen Räumen verzichten, andere Bundesländer sind dazu nicht bereit.

Kirchlich genutzte Gebäude können geflüchteten Menschen eine gewisse Sicherheit bieten. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Norbert Neetz

Es ist Sonntag, spät am Abend, als die Polizei mit mehreren Fahrzeugen die Zufahrt des Pfarrhauses der St.-Michaelis-Gemeinde im niedersächsischen Bienenbüttel blockiert. Etwa zehn Beamt*innen, so der zuständige Kirchenkreis Uelzen, umstellen das Gemeindehaus. Die Polizei hat einen Durchsuchungsbeschluss für alle Räume der Gemeinde dabei, dringt in eine Wohnung im Gemeindehaus ein und führt eine russische Familie ab, die dort Unterschlupf gefunden hatte.

Vater und Sohn verweigern den Kriegsdienst für Russland. Sie können nicht zurück in ihr Land. Hier im Landkreis Uelzen haben sie Verwandte und Freunde, die ihnen halfen, in der Fremde zurechtzukommen. Doch das ist jetzt vorbei. Noch in der gleichen Nacht, vom 12. auf den 13. Mai dieses Jahres, setzen Beamt*innen die Familie in ein Flugzeug nach Spanien, da sie für das Land Visa besitzt. Dort kennt die Familie niemanden. Die spanischen Behörden wurden nicht über die Überstellung informiert, Hilfsangebote gibt es keine. Die Familie ist nun auf sich allein gestellt.

Der Vorfall ist ein Beispiel dafür, wie die Polizei zuletzt verstärkt gegen das Kirchenasyl vorgeht – und nicht das einzige. Dass die Polizei Kirchen oder kirchlich genutzte Räume stürmt, war lange Zeit ein Tabu. Doch im Zuge eines zunehmend repressiven Asyldiskurses werden immer öfter Geflüchtete von der Polizei im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus dem Kirchenasyl geholt und abgeschoben oder an andere EU-Staaten überstellt. Seit Juli 2023 gab es sieben versuchte oder vollzogene Räumungen eines Kirchenasyls, das sind nach Recherchen von netzpolitik.org mehr Räumungen als in den zehn Jahren zuvor.

Der jüngste Fall stammt vom 20. Juni, dabei wurde ein 24-jähriger Georgier aus dem Kirchenasyl in Nordrhein-Westfalen nach Tiflis abgeschoben. Im Februar wurde ein syrischer Kurde aus dem Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz nach Dänemark überstellt, wo er jetzt auf unbestimmte Zeit in Abschiebehaft sitzt. Kurz vor Weihnachten war bei der versuchten Abschiebung zweier afghanischer Brüder aus dem Kirchenasyl in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, sogar ein Spezialeinsatzkommando im Einsatz.

Das Kirchenasyl steht unter Druck

Auch die für das Kirchenasyl Verantwortlichen sind neuerdings verstärkt im Visier. In Folge zwei unseres Podcasts Systemeinstellungen berichten wir über eine Pfarrerin aus Rheinland-Pfalz, die Geflüchteten Schutz in kirchlichen Räumen bot. Daraufhin durchsuchte die Polizei ihr Büro, ihren Computer und ihr Handy. Gleichzeitig drang die Polizei in vier weitere Büros und Privathäuser von Geistlichen aus der Gegend ein.

Steht das Kirchenasyl vor dem Aus? Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens, SPD, veröffentlichte Ende Mai ein Statement mit dem Wortlaut: „In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Fälle von Kirchenasyl in Deutschland und in Niedersachsen stark gestiegen. Gleichzeitig erkennt das BAMF nur in den wenigsten Fällen an, dass es sich bei den Verfahren um Härtefälle handelt. Das bringt uns als Land in eine Situation, in der wir Überstellungen, wie die der Familie aus Bienenbüttel nach Spanien, in Vollzugshilfe für das BAMF trotz menschlicher Härten durchführen müssen.“

Behrens kommunizierte im Nachgang des Falls, dass ihr durchaus bewusst sei, wie belastend dieses Vorgehen für die Betroffenen und auch die betroffenen Gemeinden sei und kündigte an, dass in Niedersachsen zunächst keine Abschiebungen und Überstellungen mehr aus dem Kirchenasyl stattfinden sollen.

Andere Bundesländer geben sich weniger zurückhaltend. Wie eine Umfrage von netzpolitik.org zeigt, bekennen sich lediglich Berlin und Hessen zum Verzicht auf Abschiebungen aus sakralen Räumen, Rheinland-Pfalz kommuniziert zumindest den Wunsch, dass solche Räumungen nicht stattfinden. Acht weitere Bundesländer, die geantwortet haben, wollen ihre Praxis nicht ändern. Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt etwa schreibt, Kirchenasyl bestehe „als gegenüber staatlichen Institutionen geltendes und zu beachtendes Recht nicht (mehr)“.

Kirchenasyl ist ein uralter Brauch

Der Druck, einen sinnvollen Umgang mit dem Kirchenasyl zu finden, wird immer höher. Denn die Zahl der Menschen, die in Kirchenasylen beherbergt werden, steigt. 2023 zählte die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche 2.065 Fälle von Kirchenasyl in Deutschland, so viele wie noch nie seit Beginn der Zählung in 2015. Für dieses Jahr sind mit Stand April bereits 594 Fälle von Kirchenasyl mit mindestens 780 schutzsuchenden Personen bekannt, darunter etwa 131 Kinder.

Meist geht es um Menschen, die über ein anderes Land in die EU eingereist sind. Nach der Dublin-III-Verordnung ist der entsprechende Staat für ihren Asylantrag zuständig. Halten sich die Betroffenen jedoch länger als sechs Monate in Deutschland auf, während ihr Aufenthaltsort den Behörden bekannt ist, wird ihr Asylverfahren in Deutschland geführt. Diese sechs Monate überstehen immer mehr Betroffene im Kirchenasyl. In den meisten Fällen ist das Vorgehen erfolgreich.

Das Kirchen- oder Heiligtumsasyl ist ein uralter Brauch, er stammt noch aus vorchristlichen Zeiten. Die moderne Form existiert in Deutschland seit 1983, als in einer Kirche in Berlin-Kreuzberg drei palästinensische Familien Schutz vor der Abschiebung fanden.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für das Kirchenasyl, aber eine Vereinbarung der Kirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus dem Jahr 2015. Diese sieht vor, dass die Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, das BAMF kontaktieren und in einem Dossier darlegen, warum es sich bei den Schutzsuchenden ihrer Meinung nach um besondere Härtefälle handelt. Das BAMF lehnt die Argumentation in der Praxis meist ab. Seit Ende Mai laufen neue Gespräche zwischen der Evangelischen Kirche und dem BAMF über die Definition schutzwürdiger Härtefälle.

Niedersachsen verzichtet auf Abschiebungen aus dem Kirchenasyl

Initiiert hat die Gespräche Daniela Behrens, die Innenministerin von Niedersachsen. Sie versprach, dass das Land Niedersachsen keine Menschen aus dem Kirchenasyl abschieben oder an andere EU-Staaten überstellen wird, so lange kein Ergebnis der Gespräche vorliegt. „Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) und die niedersächsischen Ausländerbehörden gebeten, zunächst keine weiteren Überstellungen aus dem Kirchenasyl vorzunehmen, bis ein Ergebnis der handelnden Akteure (BAMF/Kirche) vorliegt“, schreibt ihr Ministerium auf Nachfrage von netzpolitik.org.

Und wie sieht es aus in den anderen Bundesländern? Nimmt man sich dort Niedersachsen zum Vorbild und achtet das Kirchenasyl zumindest so lange, bis BAMF und Kirche sich geeinigt haben? Wir haben alle Bundesländer angefragt, 13 haben geantwortet. Nur drei davon bekennen sich zum Verzicht auf Abschiebungen aus dem Kirchenasyl, ein weiteres gibt zumindest an, sie vermeiden zu wollen.

Es werden Daten an Datawrapper übertragen.

Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt betont hingegen die fehlende Rechtsgrundlage des Kirchenasyls. Weiter heißt es: „Insbesondere gibt es Einzelfälle, die die Entscheidung der jeweiligen Kirchengemeinde für ein Kirchenasyl besonders fragwürdig erscheinen lassen und ein staatliches Handeln erfordern.“ Bei einer im Kirchenasyl aufgenommenen Person habe es sich beispielsweise um ein mutmaßliches Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat gehandelt.

Viele Länder beharren auf dem Status quo

Das Innenministerium von Thüringen schreibt: „Das zwischen dem BAMF und den Kirchen abgestimmte Verfahren findet unverändert Anwendung.“ Das bedeutet, sobald das BAMF die Härtefallargumentation bezüglich einer oder eines Schutzsuchenden ablehnt, kann eine Abschiebung erfolgen.

Auch Bayern gibt an, das Kirchenasyl weiter wie gehabt handhaben zu wollen.

In Baden-Württemberg ist man ebenfalls nicht bereit, über die aktuell gültige Vereinbarung hinaus Zugeständnisse zu machen – auch nicht im Rahmen der laufenden Gespräche. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden „bis zur negativen Mitteilung des BAMF über eine erneute Einzelfallprüfung zurückgestellt“, so das Justizministerium. Danach sind sie durchführbar.

Auch im Saarland gibt es kein Moratorium im Rahmen der laufenden Gespräche zwischen Kirche und BAMF. „Wir respektieren im Rahmen des geltenden Rechts und der mit den Kirchen getroffenen Absprachen deren Räume. Es handelt sich hierbei aber nicht um rechtsfreie Räume“, so das Innenministerium.

Sachsen ist ebenfalls nicht bereit, sich dem Vorbild von Niedersachsen anzuschließen. „Nichtstaatliche Einrichtungen wie die Kirchen können keine Sonderrechte für sich beanspruchen und selbständig Asyl gewähren, sondern auch kirchliche Räume unterliegen der Rechtsbindung.“ Das Grundrecht auf Asyl werde nur durch den Staat garantiert. „Umgekehrt können sich auch die Kirchen auf den Schutz vor Rechtsverletzung und Ahndung von Straftaten gegen die Kirche durch den Staat verlassen“, so das Sächsische Staatsministerium des Innern.

In Hamburg ist man noch am Hadern. Die Überlegungen, ob man sich dem Vorbild von Niedersachsen anschließen wolle, „sind noch nicht abgeschlossen“, so die Innenbehörde. Am Vorgehen der Gemeinden, die Kirchenasyl aufrecht erhalten, nachdem das BAMF das Vorliegen eines Härtefall verneint hat, übt man Kritik. Das Ministerium respektiere den besonderen Charakter sakraler Räume, „wir erwarten jedoch auch, dass die Kirche das geltende Recht und die Vereinbarung mit dem BAMF respektiert.“

Weitere Gespräche

Die Pressesprecherin des Bremer Innensenators stellt fest, dass die Fälle von Kirchenasyl „in jüngster Zeit sehr stark zugenommen haben. Auf Grundlage dieser neuen Situation beabsichtigt der Bremer Innensenator kurzfristig das Gespräch mit den Kirchen als auch mit dem BAMF zu führen.“

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es trotz der laufenden Gespräche kein Moratorium. Allerdings würde sich das Land in ebendiese aktiv einbringen. „Dialog und Kompromissbereitschaft der zentralen Akteure (BAMF und Kirchen) sind dabei zwei wichtige Pfeiler, die nach unserer Beobachtung von beiden Seiten wieder stärker in den Blick zu nehmen sind. Dafür wirbt das Land intensiv, beispielhaft während eines Austausches von Ministerin Paul mit Vertretern der Landeskirchen von Anfang Mai 2024“, so das Ministerium für Flucht und Integration.

In Rheinland-Pfalz fanden gerade Gespräche zum Thema Kirchenasyl statt, zwischen evangelischer und katholischer Kirche, den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium für Integration, „um sich erneut über das Vorgehen in diesen Fällen auszutauschen“, so das Ministerium. „Ausgehend vom Konsens, Kirchenasyle nicht polizeilich räumen lassen zu wollen, wurde der unbedingte Vorrang einvernehmlicher und konfliktfreier Lösungen und die Bedeutung einer von beiden Seiten ausgehenden und kontinuierlichen Kommunikation hervorgehoben.“

Berlin kommuniziert derweil deutlichen Respekt vor dem Kirchenasyl. „Selbst nach negativem Abschluss des Dossierverfahrens sieht das Land Berlin von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen aus einem weiterhin gewährten Kirchenasyl grundsätzlich ab, wenn sich die/der Betroffene weiterhin dauerhaft in den Räumlichkeiten der Religionsgemeinschaft aufhält und dies dem Landesamt für Einwanderung konkret mitgeteilt wurde. Rückführungen und Überstellungen aus diesen Räumlichkeiten finden nicht statt“, so die Senatsverwaltung für Inneres. Allerdings sieht man dort auch die Gemeinden in der Pflicht. Die Vereinbarung schreibe vor, „dass die Gemeinde das Kirchenasyl beendet, wenn das Dossierverfahren negativ abgeschlossen wurde.“

Hessen präsentiert sich ganz ähnlich: „In der Vergangenheit wie auch aktuell werden in Hessen aus Respekt vor der christlich-humanitären Tradition des Kirchenasyls und den kirchlichen Institutionen keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen während der Dauer des Kirchenasyls durchgeführt“, schreibt das hessische Innenministerium. Umso wichtiger sei es aber „um ein gezieltes Unterlaufen der Asylgesetze zu verhindern – dass die Kirchen das mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vereinbarte sog. Dossier-Verfahren, durch das ein Härtefall begründet werden kann, einhalten und Betroffene danach umgehend wieder aus dem Kirchenasyl entlassen, um deren Rückführung nicht dauerhaft zu vereiteln.“

Das deutlichste Bekenntnis pro Kirchenasyl kommt aus Mecklenburg-Vorpommern. Abschiebungen aus dem Kirchenasyl durch die Ausländerbehörden in Mecklenburg-Vorpommern hätten in der Vergangenheit nicht stattgefunden und seien auch für die Zukunft nicht geplant, so das dortige Innenministerium. „Die von Niedersachsen gegebene Zusicherung, Abschiebungen aus dem Kirchenasyl auszuschließen, entspricht der in MV gelebten Praxis im Umgang mit dem Kirchenasyl“, heißt es weiter.

Allerdings gab es im Dezember 2023 eine versuchte Abschiebung von zwei afghanischen Brüdern aus einem Kirchenasyl in Schwerin, das in Mecklenburg-Vorpommern liegt. Sie kam nicht zustande, weil die Mutter der beiden mit einem erweiterten Suizid gedroht hatte. Laut dem Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern widerspricht die versuchte Abschiebung nicht der Zusicherung, dass die Ausländerbehörden von Mecklenburg-Vorpommern das Kirchenasyl respektieren. Denn der Zugriff der Polizeiinspektion Schwerin habe aufgrund eines Amtshilfeersuchens der Ausländerbehörde von Kiel in Schleswig-Holstein stattgefunden.

Update, 1.7.2024, 10.53 Uhr: Wir haben den Beitrag um die Antwort von Mecklenburg-Vorpommern ergänzt.

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16 Ergänzungen

  1. „Dass die Polizei Kirchen oder kirchlich genutzte Räume stürmt, war lange Zeit ein Tabu.“

    Das ist rechtsstaatlich weder begründbar noch akzeptabel und daher zu korrigieren. Der Staat muss sein Gewaltmonopol wahrnehmen oder er verliert die Legitimation.

    Mal ganz zu schweigen vom Gleichbehandlungsgebot im GG, womit man dann religiöse Gebäude generell ausnehmen müsste.

  2. Behrens kommunizierte im Nachgang des Falls, dass ihr durchaus bewusst sei, wie belastend dieses Vorgehen für die Betroffenen….
    Was für eine verlogene Heuchelei seitens der Politik!!
    Wenn die Kirche alleine für die Migranten aufkommt, ist das ihre Sache.
    Erst kürzlich bei mir 2 junge Migranten, ich glaube Syrer, die sich unterhielten. Der eine meinte das es in Neuruppin nicht gut ist. Keine Arbeit, Wohnung. Also will der junge Mann arbeiten!! Was Neuruppin angeht, ist die Stadt bzw das Land Brandenburg in großen Teilen rassistisch!! Auch in Behörden!! War mal selber im öffentlichen Dienst involviert. Die Mitarbeiter in den Behörden verhindern vieles. Ekelhaft ist das. Wo doch (Billig) Jobs angeblich gefragt sind. Aldi, Mac P aperund Co suchen angeblich in Neuruppin Leute.
    Da wird einfach nur Rassismus gelebt. Und die Blauen beuten eh lieber deutsche aus.
    Deutschland ist weder liberal, noch sozial. Sondern eine brutale Klassengesellschaft.

  3. Mit besseren Zahlen und Fakten wäre es einfacher, sich eine Meinung zu bilden zu dem Thema.

    2023 gab es 329.100 neue Asylanträge und 16.430 Abschiebungen. Das legt den Eindruck nahe, das die ganze Aufregung um Kirchenasyl ziemlich irrelevant ist und eher eine Inszenierung für die Medien, um vom eigentlichen Problem ab zu lenken. Das nämlich, dreißig Jahre (!) nach der de fakto – Abschaffung des Asylrechts mit der Drittstaatenregelung* die Regierung Asylrecht und Abschiebungen immer noch nicht im Griff haben.

    Dann stellt sich die Frage, weshalb wir – nach Ansicht der Kirche – Kirchenasyl brauchen. Man wünschte sich, Kirche und Staat würden sich an einen Tisch setzen und eine Regelung finden, bei der – für die begrenzte Anzahl von Flüchtlingen, die überhaupt Kirchenasyl suchen – eine Regelung findet, bei der der Staat vielleicht noch einmal seine Entscheidungen und die Möglichkeit von Härtefallregelungen prüft. Und die Kirche im Gegenzug Bereitschaft zeigt, die Entscheidung an zu erkennen.

    Das wäre jedenfalls würdiger, als vermummte, gepanzerte Spezialpolizisten in Gotteshäuser einbrechen zu lassen.

    * https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/160780/vor-zwanzig-jahren-einschraenkung-des-asylrechts-1993/

  4. Warum sollte die Kirche über geltendem Recht stehen dürfen ? Wir haben doch Säkularisierung und Laizismus ?

    Was hat das mit „Netzpolitik“ zu tun ?

  5. Auch Kirchen dürfen kein rechtsfreier Raum sein.

    Gab mal eine Zeit, als das linker Konsens war, hatte auch was mit Aufklärung zu tun.

  6. Warum bedient sich der geschätzte Redakteur am Kirchenvokabular?

    „Sakrale Räume“ sind jene Räume, deren Andichtung, „heilig“ zu sein, weit verbreiteten Missbrauch von Frauen und Minderjährigen in kirchlichen Räumen erleichtert hat.

    Würden es jene, die sich als „christlich“ bezeichnen es ernst meinen damit, Menschen vor drangsalierendem behördlichen Zugriff zu schützen, dann würden sie um Asyl nachsuchende unter würdigen Bedingungen verbergen, ohne die Geschundenen zum Zweck der Inszenierung an Orte zu binden, die sie heuchlerisch als „sakral“ bezeichnen.

  7. Ein Aspekt der mich als „kirchenrechtlichen Laien“ interessieren würde: nach welchen Massstäben gewähren die Kirchen ihr „Kirchenasyl“?
    (Entscheiden Pfarrer und Priester nach eigenem Ermessen , man könnte auch sagen: „willkürlich“? Oder bekommt es jede(r) auf eigene Bitte hin? Und falls nicht: warum bekommt X Kirchenasyl gewährt, aber nicht Y? Und gäbe es für den abgelehnten Y eine Art „Rechtsmittel“ gegen diese Entscheidung?

  8. Als Nächstes dann Abschiebung aus der Intensivstation von Ausländern, die mit den Polizisten „Bekanntschaft“ gemacht haben, sobald transportfähig. Muss er halt im Zielland mal schauen, wie er klarkommt, hätte halt keinen Widerstand leisten sollen. Es kann nicht mehr lange dauern.

  9. Ich sehe grundsätzlich beim Kirchenasyl ein Problem: Die Kirche darf gerne jemanden trotz Abschiebescheid behalten, wenn diese dauerhaft die direkten und indirekten Kosten trägt. Es ist anmaßend, wenn eine Religionsgemeinschaft dem Staat Vorgaben machen will, welche sich negativ auf den Staat und die Finanzen auswirken.

  10. Ich halte nichts von Privilegien für Kirchen.

    Mir ist auch nicht ersichtlich warum das Einbrechen von „vermummten, gepanzerten Spezialpolizisten“ schlimmer sein soll, wenn es sich um sogenannte „Gotteshäuser“ handelt.

    „Berlin kommuniziert derweil deutlichen Respekt vor dem Kirchenasyl“: mir wäre mehr Respekt vor den Menschen lieber.

  11. Das Grundrecht auf Asyl werde nur durch den Staat garantiert?

    Etwa so, das beim einmaligen klicken auf den falschen Like-Button abgeschoben werden kann, damit kein Ausländer sich mehr traut auf einen Like zu klicken und eine Meinung, ja auch eine falsche Meinung, zu äußern. Niemand ist perfekt. Nach Gründen und Ursachen muss man ja nicht mehr fragen (wie ein Richter das tun müsste)

    Tut mir Leid lieber Staat. Beim Kirchenasyl handelt es sich um friedlichen passiven Widerstand. Und ganz ehrlich, wen ich in mein Haus lasse, das geht den Staat sicher nichts an. Das lehrt die Geschichte. Es gibt einen Punkt, wo Erich Mühsams „Brich das Gesetz“ zur Pflicht wird.

    Der Grund ist einfach: Ich liebe mein Land.

    1. „wen ich in mein Haus lasse, das geht den Staat sicher nichts an.“

      Wer drin ist, uU schon. Sollte der Staat hinreichend sicher wissen, dass sich ein gesuchter Straftäter in ihrem Haus befindet, gibt es natürlich ein berechtigtes Interesse. Das gilt übrigens auch für eine eingesperrte oder hilflose Person.

      1. Es geht hier nicht um Straftäter. Es geht um Menschen in Not.

        Wenn ich sage, ich liebe mein Land, dann will ich mich nicht für mein Land schämen. Es gelten die Menschenrechte. Und dazu gehört auch die Menschenwürde.

        1. Auch Menschen in Not haetten den Staat zu interessieren, da waere zB das sicherzustellende Kindeswohl mit Schulpflicht und Gesundheitsversorgung.

          Sie koennen wirklich etwas fuer Ihr Land und diese Menschen tun: legen Sie dar, wie und wann welche der notwendigen Resourcen zur Versorgung dieser Menschen und ihre Integration in unsere Gesellschaft geschaffen werden. An so einer Darlegung fehlt es naemlich, und ohne regelt der Markt zum Nachteil aller Menschen hier, die nicht reich genug sind.

  12. Interessant, dass der Fall des Georgiers hier präsentiert wird. Selbst das Auswärtige Amt sieht die Lage in Georgien als „stabil“ an.

    Nebenher… Was hat das mit Netzpolitik zu tun?

    Die Kirche sollte sicherlich nicht versuchen etwaige Wirtschaftsflüchtlinge zu beherbergen. Von „Schutzsuchenden“ kann hier nicht die Rede sein.

    In diesem Sinne. Geht mit Gott, aber geht…

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